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Nr. 4853 (118). Rom. Curie.

26. Juni 1867.

Bibliographien über die Concilsliteratur: Bonner Katholisches Literaturblatt. 1870 ff. Hülskamp's und Rump's Liter. Handweiser zunächst f. d. kath. Deutschland. Ein Beitrag zur Literatur der Kirchengeschichte.

Leipzig 1871. Friedberg a. a. O.

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Die erste Verlautbarung des im Vatican wohl schon seit lange gehegten Planes, ein allgemeines Concil zu berufen, erfolgte durch Pius IX. am 6. Dec. 1864 zwei Tage vor Erlassung der Encyclica und des Syllabus zu den in der h. Congregation der Riten im Vaticane anwesenden Cardinalen. Zunächst wurden diese und dann überhaupt alle an der Curie thätigen Cardinale aufgefordert, schriftlich und gesondert Gutachten über diesen streng geheim zu haltenden Plan an den Papst gelangen zu lassen. Von den einundzwanzig Gutachten, welche abgegeben wurden, erklärten sich vierzehn für die Berufung eines Concils, während sich zwei gegen die Berufung überhaupt und vier andere gegen die Berufung in der gegenwärtigen Weltlage aussprachen. Eines enthielt sich jedes Urtheiles und hebt nur die Vortheile und Nachtheile hervor, welche ein Concil bringen kann. Als Gegenstände, mit welchen sich ein Concil zu beschäftigen haben würde, werden an erster Stelle genannt: die Verurtheilung der modernen Irrthümer, die Darlegung der katholischen Lehre, die Beobachtung der Disciplin und deren Anpassung an die Bedürfnisse der Gegenwart, die Reform des Weltund Ordensclerus. Zwei Cardinäle führen darunter auch die Frage der Unfehlbarkeit des Papstes an. (S. Cecconi 1. c. I Th. 1 p. 2 ff. giebt eine kurze Uebersicht des Inhaltes der Gutachten.) Anfangs März 1865 berief Pius IX. eine aus fünf Cardinälen bestehende Commission zur „Präliminar-Discussion" bezüglich der Concilsfrage. Aus den Fragen, mit welchen sich diese Commission beschäftigte, heben wir hervor: a) Ob es relativ nothwendig und zeitgemäss sei, ein ökumenisches Concil zu berufen. b) Ob zuvor eine Anfrage an die katholischen Fürsten zu ergehen habe. c) Ob es zweckdienlich sei, zur Leitung der Concilsangelegenheiten eine ausserordentliche Congregation zu bilden. d) Ob von dieser Congregation einige Bischöfe verschiedener Nationen zu Rathe zu ziehen seien, damit sie summarisch die Materien der Glaubenslehre sowohl wie der Disciplin bezeichnen, welche nach ihrer Ansicht und mit Rücksicht auf ihre Länder auf dem Concil zu verhandeln wären. Die Fragen a), c) und d) wurden bejahend, die b) verneinend beantwortet, jedoch mit dem Zusatze: Es sei indess zweckmässig, dass gleichzeitig mit der Publication der Bulle vom heiligen Stuhle bei den katholischen Fürsten die entsprechenden Schritte geschehen. (S. Cecconi 1. c. p. 22 ff. Daselbst auch im Auszuge das Gutachten des Secretärs dieser Commission, Monsignor Pietro Gianelli, Erzbischofs v. Sardes, über die angeführten Fragen. In demselben wird unter Anderm hervorgehoben, dass es stets eine Uebung der Kirche war bei Berufung eines Concils in Uebereinstimmung mit den katholischen Fürsten vorzugehen, und dann darauf hingewiesen, welch grossen Vortheil es bringen würde, könnte man Napoleon III. der Sache des Concils geneigt machen, um so das Erscheinen der französischen Bischöfe sicher zu stellen und den italienischen, was von von der grössten Wichtigkeit wäre, dasselbe zu erleichtern, vielleicht auch den portugiesischen. „Es wird daher [so schliesst Gianelli] der hohen Weisheit des heiligen Vaters überlassen bleiben, zu erwägen, ob nicht in dieser Sache mit Klugheit und Umsicht gewählte Schritte bei den katholischen Fürsten am Platze seien, insbesondere bei dem Herrscher Frankreichs. Sofern aber gewichtige Gründe dagegen sprächen, dürfte es

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wenigstens unerlässlich erscheinen, dass man sich, so wie die Convocations- Nr. 4853 bulle veröffentlicht wird, zu gleicher Zeit unverweilt mit den Fürsten in Röm. Curie. das entsprechende Benehmen setze, um sie für das Concil günstig zu 26. Juni 1837. stimmen und sie einzuladen, an demselben mittels ihrer Gesandten Theil zu nehmen, wie dies der alte Brauch der Kirche war bis zum Concil von Trient.") Nachdem jene Commissionsbeschlüsse die Zustimmung des Papstes erhalten hatten, erfolgte Mitte März 1865 die Bestellung einer Specialcongregation zur Leitung der Angelegenheiten des künftigen allge⚫ meinen Concils. Vom Cardinalpräfecten dieser Congregation wurde dann auf Anordnung Pius' IX. an sechsunddreissig Bischöfe in vertraulichster Weise die Anfrage gerichtet (20. April), über welche Materien nach deren Ansicht ein Concil in der Gegenwart seine Berathungen zu verbreiten habe ... ut Tu interim, accurata brevique ratione, praecipuas res significare atque exponere velis, quas, ratione habita tum errorum in istis regionibus grassantium, tum gravium gliscentium abusuum, aliarumque populorum necessitatum, in Concilio pertractari et agi expediens iudicaveris." Cecconi 1. c. Urk. III). Als solche werden in den Antwortschreiben im Wesentlichen dieselben Gegenstände bezeichnet, welche auch die Cardinäle in den oben angeführten Gutachten der Berathung des Concils unterzogen wünschten. Es scheint jedoch, dass viele Bischöfe mit mehr Nachdruck die Nothwendigkeit einer klaren Auseinandersetzung der Grundprincipien und Wahrheiten der katholischen Kirche hervorhoben, als sie eine feierliche Verurtheilung der Irrthümer der Zeit durch das Concil betonten. Unter den Wahrheiten, welche das Concil auszusprechen hätte, wurde nach Cecconi auch von einigen Bischöfen die Unfehlbarkeit des Papstes aufgeführt. Als ein höchst wichtiger Gegenstand der Concilsverhandlungen wird von den Bischöfen dann insbesondere bezeichnet das Verhältniss zwischen Staat und Kirche. Die Hauptpunkte wären: Feststellung der wahren Principien über dieses Verhältniss; Verkündigung der Grundsätze, von welchen die Kirche unter keinerlei Voraussetzung abweichen könne; Erklärung, in welchem Maasse Pressfreiheit und Cultusfreiheit und der ihnen vom Staate gewährte Schutz factisch annehmbar seien oder tolerirt werden können. Daneben äusserten noch einzelne Bischöfe besondere Wünsche, so z. B. dass das Concil auf jenes „Decret über die Fürsten" zurückkommen möge, dessen Erlassung auf dem Concil von Trient durch die schlecht berathene Politik der Könige und der Legisten vereitelt worden war. (S. Cecconi 1. c. p. 40 ff., wo eine Inhaltsangabe dieser Schreiben mitgetheilt wird.) Vom Ende des Jahres 1865 bis zur Mitte des Jahres 1867 war, wohl infolge der politischen Umwälzungen dieser Zeit, ein Stillstand in der Vorbereitung für das Concil eingetreten. So konnte denn auch die ursprüngliche Absicht Pius' IX., das Concil am Tage des achtzehnten Centenariums des Märtyrertodes der Apostel Petrus und Paulus zu eröffnen (29. Juni 1867), nicht verwirklicht werden. Doch liess der Papst durch ein Rundschreiben des Präfecten der Congregation des Concils vom 8. Dec. 1866 die Bischöfe des katholischen Erdkreises einladen, zu dieser Feierlichkeit nach Rom zu kommen, um der Heiligsprechung von sieben Märtyrern beizuwohnen. (S. das Einladungsschreiben bei Cecconi 1. c. Urk. VIII.) — Am bezeichneten Tage hielt Pius IX. die oben mitgetheilte Allocution. Den aus diesem Anlasse in Rom anwesenden fünfhundert Bischöfen wurden im Auftrage des Papstes, ohne Bezugnahme auf das beabsichtigte Concil, mittels Rundschreibens des Card. Caterini, Präfecten der Concilscongregation (vom 6. Juli 1867)

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26. Juni 1867.

17 Fragen über wichtigere Punkte der kirchlichen Disciplin zur Beantwortung binnen 3-4 Monaten vorgelegt. Sie betrafen vornehmlich Ehesachen, Bildung der Cleriker, Besetzung kirchlicher Stellen, Unterricht der Jugend, Verhältniss zu Häretikern u. dergl. (S. lat. Orig. Friedberg 1. c. Urk. IV. Deutsche Uebers. Offic. Actenstücke p. 36.) In der zweiten Hälfte des Jahres 1867 nahm die dirigirende Congregation ihre Sitzungen wieder auf und beschloss mit Zustimmung des Papstes die Bildung von fünf Specialcommissionen, zu denen nachher noch eine sechste behufs der Vorbereitung der Materialien für das Concil kam. Diese waren die Consulten für theologisch - dogmatische und kirchlich-politische Angelegenheiten, für die Kirchendisciplin, das Ordenswesen, die Kirchen des Orients und die Missionen, das Ceremoniell. (S. Cecconi 1. c. die Namen der 116 Consultatoren, von denen 31 nach Rom berufene und 85 dort lebende Geistliche waren.)

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Episcopat.

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EPISCOPAT. Adresse der in Rom zur Feier des Centenariums des h. Petrus versammelten Bischöfe an P. Pius' IX. Freudige Zustimmung zur Berufung eines ökumenischen Concils.

Lat. Orig. Friedberg. Sammlung 1. c. Urk. II.

Heiligster Vater!

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Deine apostolische Stimme ist wiederum zu unseren Ohren gedrungen: in(119.) dem sie einen neuen Sieg der ewigen Wahrheit verkündigt, welcher den Ruhm 1. Juli 1867. der himmlischen Heiligen und den alten Glanz der ewigen Stadt zurückstrahlt, die durch das Blut der heiligen Apostelfürsten Petrus und Paulus, deren hundertjährige Gedächtnissfeier ihres Märtyrertodes wiederkehrt, geweiht ist, erfüllt sie den christlichen Erdkreis heute mit Freuden und erhebt die Gemüther der Gläubigen zum segenvollen Gedanken an die höchsten Dinge. Die uns liebevoll zu solchem Fest einladenden Worte des süssesten apostolischen Mundes konnten wir nicht vernehmen, ohne dass die Erinnerung an jene Feier die Seele erfüllte, welche wir vor fünf Jahren an Deiner Seite in der heiligen Stadt erlebten, und ohne uns dankbar zu erinnern, mit welcher Güte und Freundlichkeit Du uns hegtest, von welcher väterlichen Liebe Du erfüllt warst bei jener seligen Beglückwünschung der Versammlung. Die süsse Erinnerung, diese Stimme des liebendsten Vaters, welcher uns nicht so sehr befiehlt, als uns bittet, gewährte unseren Seelen für die zu unternehmende Reise nach Rom jene Freudigkeit, welche Dir, heiligster Vater, durch die zahlreiche Anwesenheit der zum dritten Mal herbeigeströmten Bischöfe und durch die allgemeine Anhänglichkeit und treue Hingabe hinreichend deutlich bezeugt wird. Der so ungemein grossen Anzahl der Bischöfe, welcher die vergangenen Jahrhunderte kaum etwas Aehnliches an die Seite zu setzen haben, ist nur gleich Deine uns

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bewiesene Liebe und Güte, einzig gleich die Grösse unseres Gehorsams und unsere Liebe gegen Dich. Deshalb werden wir heut um so lebhafter angeregt, Episcopat. Deine ausgezeichneten Tugenden, welche den apostolischen Stuhl mit neuem 1. Juli 1867. Licht erfüllen, auch mit neuen Ehren zu umgeben und Deinem hehren Geist unter den schweren Bekümmernissen, von denen Du gedrückt, aber nicht erschüttert wirst, durch die wiederholten Beweise unserer Liebe und Verehrung Trost zu bringen. || Aber, indem wir Deinen Wünschen nachgekommen sind, haben wir noch eine andere uns sehr willkommene Frucht erzielt, da wir nämlich unser durch so viel Leiden der Kirche verwundetes Herz durch den Anblick Deines väterlichen Antlitzes stärken, die brüderliche Eintracht unter uns kräftigen und den Dir und uns gemeinsamen Gegenstand des Trostes suchen. Diesen Grund der Freude gewährst Du uns aber in hohem Maasse, indem Du durch Eintragung so vieler neuen Namen von Heiligen in die Jahrbücher der Kirche die Menschen mächtig belehrst, wie gross und unerschöpflich die Fruchtbarkeit der mütterlichen Kirche ist. Geschmückt wird dieselbe durch das ruhmreiche Blut der siegreichen Märtyrer. Umgeben ist sie durch die reine Jungfräulichkeit des unverletzten Glaubens, unter dessen Blumen weder Rosen noch Lilien fehlen. Indem Du den Sterblichen den himmlischen Lohn der Tugend zeigst, lehrst Du das Auge vom Anblick der Eitelkeiten der Welt sich zum erfreulichen Ruhme des Himmels zu erheben. Indem Du die siegreiche Fahne der Heiligen Gottes hoch hältst, mahnst Du die Menschen, welche vor den bewunderungswürdigen Werken ihres Genies und ihres Fleisses hoch aufjauchzen, dass sie über den Prunk und die Pracht irdischer Herrlichkeit und menschlicher Freuden die Augen zu Gott, der Quelle aller Weisheit und Schönheit hinwenden, damit sie, zu denen gesagt wurde: „Unterwerft die Erde und beherrscht sie!" niemals jene hohe Lehre vergessen: ,,Du wirst anbeten Gott deinen Herrn und ihm allein dienen." || Aber indem wir zum himmlischen Jerusalem aufblicken und um den Ruhm der neuen Heiligen in Bewegung kommen, erkennen und bekennen wir demüthigen Herzens die Wunder des Herrn; sie zu verehren entbrennen wir um so mehr, da wir die durch die heutige Säcularfeier unbewegte Festigkeit jenes Felsen betrachten, worauf unser Herr und Erlöser die Macht und die Dauer seiner Kirche gründete. Denn wir sehen, wie es durch die göttliche Weisheit geschehen ist, dass der Stuhl Petri, das Werkzeug der Wahrheit, der Mittelpunkt der Einheit und der Grund und die Feste der Freiheit der Kirche unter so vielen Widerwärtigkeiten und unter den beständigen Angriffen der Feinde fast schon achtzehn Jahrhunderte lang fest und unversehrt ragt und, während die Reiche der Könige und Kaiser abwechselnd entstehen und vergehen, wie ein sicherer Leuchtthurm im sturmvollen Meere des Lebens steht, die Wege der Sterblichen zu leiten und eine sichere Zuflucht und den Hafen des Heils mit seinem Licht zu bezeichnen. In dieser Zuversicht, von diesem Sinn geleitet, sprachen wir einst, heiliger Vater, als wir vor fünf Jahren an Deinem Throne standen, Deinem Dienst das schuldige Zeugniss gaben und uns offen für Dich, für Deine weltliche Herr

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schaft um der Gerechtigkeit und der Religion willen bekannten. In dieser Episcopat. Zuversicht haben wir mit Wort und Schrift bekannt, dass uns nichts theuerer 1. Juli 1867. und werther sei, als dass wir, was Du glaubst und lehrst, ebenfalls glauben und lehren, und dass wir die Irrthümer, welche Du verwirfst, ebenfalls verwerfen. Unter Deiner Führung werden wir einmüthig die Wege des Herrn beschreiten; Dir folgen wir; mit Dir streben wir und mit Dir werden wir, auf alle Wechselfälle und Schicksale gefasst, den Kampf für den Herrn bis zur Entscheidung kämpfen. [Hac fide ducti verbis scriptoque eo tempore professi sumus, nihil nobis potius et antiquius esse, quam ut, quae Tu Ipse credis ac doces, nos quoque credamus et doceamus, quos rejicis errores, nos item rejiciamus, Te duce unanimes incedamus in viis Domini, Te sequamur, Tibi adlaboremus, ac Tecum pro Domino in omne discrimen fortunamque decertemus.] Alles dies, was wir damals bekannt haben, bestätigen wir jetzt aus tiefstem und innigstem Herzen, und der ganzen Welt gelte es als Zeugniss, indem wir in dankbarer Seele erwägen und laut preisen, was Du zum Heil der Gläubigen und zum Ruhm der Kirche seit jener Zeit gethan hast. || Was nämlich Petrus einst gesagt hat: „wir können über das, was wir gesehen und gehört haben, nicht schweigen," hast Du ebenfalls heilig und feierlich gehalten, und dass Du es immer gehalten, beweisest Du auf's herrlichste. Denn niemals ist Dein Mund verstummt. Du hast es für Dein höchstes Amt gehalten, die ewigen Wahrheiten zu verkündigen, die Irrthümer des Jahrhunderts und diejenigen, welche die natürliche und übernatürliche Ordnung der Dinge und selbst die Grundlagen der kirchlichen und weltlichen Gewalt umzustossen drohen, mit dem Schwert der apostolischen Beredsamkeit zu durchbohren, die durch die Verkehrtheit der neuen Lehren über die Gemüther ausgegossene Finsterniss zu zerstreuen, unverzagt, was für die einzelnen Menschen, wie für die christliche Familie und für die bürgerliche Gemeinschaft nöthig und heilsam ist, zu bekennen, anzurathen und einzuschärfen, damit endlich Alle das erreichen, was der katholische Mensch halten, bewahren und bekennen soll. Für diese ungewöhnliche Sorgfalt statten wir Deiner Heiligkeit unseren grössten Dank ab und werden uns dazu immer verpflichtet halten. Indem wir glauben, dass Petrus durch den Mund Pius' alles gesprochen habe, was Du gesprochen, bestätigt und verkündigt hast, sagen, bestätigen, verkündigen auch wir; und eines Sinnes und Mundes, verwerfen auch wir alles, was Du als der göttlichen Verheissung, dem Heil der Seelen und dem Wohle der menschlichen Gesellschaft zuwider, für abweisbar und verwerflich erklärt hast. Denn fest steht in unserer Seele und tief eingeprägt, was die Väter von Florenz in dem Decret der Vereinigung aufstellen: dass der römische Pontifex der Statthalter Christi, das Haupt der ganzen Kirche und der Vater und Lehrer aller Christen sei und dass ihm von unserem Herrn Jesus Christus im heiligen Petrus die Vollmacht ertheilt worden, die ganze Kirche zu weiden, zu führen und zu lenken. || [Romanum Pontificem Christi Vicarium, totiusque Ecclesiae caput et omnium Christianorum Patrem et Doctorem existere, et ipsi in beato Petro pascendi,

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