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well, it is well May those who live within Be ever warm and well fed.« Andere Beispiele bei Grimm DM. 1095 ff. Auch bei Wolf NS. S. 56 No. 44 heisst es, dass der bodenlose Schlund des Hontdamms (Hundedamms) in Flandern sich erst dann füllen und baugerecht machen liess, als ein Hund hineingeworfen war. Diese Sage

ist wahrscheinlich aus einer Volksetymologie entstanden, die sich aber auf alte Erinnerungen gründete. Ferner erzält Grimm DS. 1, 263 No. 182, dass das Loch in der Kirchenmauer zu Goslar sich erst dann wieder zumachen liess, als eine schwarze Katze mit hineingemauert wurde. Diese Thieropfer ersetzten ohne Zweifel frühere Menschenopfer; dies erhellt auch aus Tettau und Temme, Volkssagen Ostpreussens u. s. w., wonach im J. 1463 der Durchbruch des Nogatdammes nach mehren vergeblichen Versuchen erst dann wieder verstopft werden konnte, als man einen trunken gemachten Bettler in das Loch gestürzt und mit Erde verschüttet hatte; auch der Thurmbau des Strasburger Münsters, welcher in Folge unterirdischer Quellen nimmer gelingen wollte, gelang erst, als ein freiwilliges Menschenopfer das Hinderniss beseitigte; s. Stöber, Oberrhein. Sagenbuch S. 505; vgl. Günther Sagenbuch des deutschen Volkes 1, 33 ff. Also auch grundlose Stellen oder zerklüfteter Erdboden oder schadhaft gewordene Gebäude und andere Localitäten konnten erst dann zum Bauen verwandt oder ausgefüllt oder sonst wieder hergestellt werden, wenn man lebendige Menschen hineingesenkt hatte. Dies führt uns zu der römischen Sage von Curtius, die wahrscheinlich auf einem wirklichen Ereigniss beruhte; denn die auf dem Forum entstandene Kluft konnte nach dem in Rede stehenden Volksglauben sich nicht eher schliessen d. h. ausgefüllt werden, als bis ein Menschenopfer in dieselbe versenkt war, und ein freiwilliges schien natürlich um so wirksamer; deshalb auch sprang Curtius hoch zu Ross und in ritterlichem Schmuck in den Schlund hinab. Dass dieselbe oder eine ganz ähnliche Sage auch in Kleinasien in Umlauf war und demgemäss der nämliche Volksglaube dort herrschte, erhellt aus Plut. Parall. 5, wenn nicht etwa die römische Sage wie manche andere aus Asien nach Italien verpflanzt ist.

Auch Viehseuchen werden noch jetzt durch lebendig begrabene Thiere gehemmt, so in Deutschland, s. Wuttke, Volksabergl. § 439; Panzer, Baier. Sagen 2, 301; in England, s. Choice Notes etc. p. 91 (aus Notes & Queries 6, 101); Henderson, Folk Lore of the Northern Counties of England etc. Lond. 1866 p. 117; unter den Inselschweden, s. Rochholtz, Glauben und Brauch u. s. w. 2, 144 (nach Russwurm, Eibofolke). Hierher gehören ferner die Thieropfer allerlei Art, z. B.

eines Huhns beim Beziehen eines neuen Hauses, Wuttke § 440; der bei gleicher Gelegenheit auch in der Normandie geopferte Hahn, s. Mélusine, Revue de Mythol. etc. Paris 1877. I, 12; hier ist das Schlachten an die Stelle des Lebendigbegrabens (vgl. Scheible's Kloster 9, 361 ff. 372 ff.)*) oder mit Blut Bespritzens der Grundmauern (Gervas. 170) getreten, während sonst die zur Festigung und Sicherung von Bauwerken gebrachten Thieropfer häufig auch verbrannt wurden; Wuttke § 439; Rochholz, Aarg. Sag. 2, 278 f.; Hyltén-Cavallius, Wärend och Wirdarne 1, 268 f.

So wie nun aber, wie wir gesehen, statt des ganzen Leibes der in Rede stehenden Menschenopfer oft nur der Kopf verwandt wurde, der später stellvertretend aussen an der Mauer der betreffenden Bauwerke seinen Platz fand, ebenso finden wir statt der an die Stelle der Menschen getretenen Thieropfer oft nur andeutungsweise die Köpfe vorkommen, z. B. bei den karthagischen Gründungssagen ein Rinderoder Pferdekopf; Justin 18, 5; Aen. 1, 442; Steph. Byz. s. v. Kapxov. So auch fasse ich die Sage von dem an dem. Dianentempel zu Rom befindlichen Rinderhaupte, dem spätere Deutung einen andern Ursprung verlieh; Liv. 1, 45; Val. Max. 7, 31; Vict. de Vir. Ill. 7; Plut. Quaest. Rom. 4**); vgl. auch den steinernen Ochsenkopf am Reitstalle zu Dresden, der daselbst in einer Höhe von sieben Ellen aus der äussern Mauer hervorguckt; Grässe, Sagenschatz des Königr. Sachsen S. 208 No. 273; ferner den getrockneten Pferde- oder Stierkopf unter dem Dachgiebel der Häuser in einigen Theilen Deutschlands und der Schweiz, Rochholz, Aarg. Sagen 2, 19; ders. Glaube und Brauch 2, 85-8, 154. Spätere Deutung heftete sich auch an die Widderhörner, die einst an der Kaaba hingen, »bis sie Mohammed wegnehmen liess, um den Arabern jeden Gegenstand der Abgötterei zu rauben«<; D'Herbelot s. v. Caaba (II, 7 der deutschen Uebers.). Ganz besonders häufig aber scheinen wie auch sonst (vgl. Grimm DM. 41 ff.; Festus s. vv. October equus und Hippius; Braun, Naturgesch. der Sage 2, 138 u. A.) bei den in Rede stehenden Opfern Rosse in Anwendung gekommen zu sein, und später mag sich an die Pferde

Der daselbst erwähnte an Kirchthoren befindliche Wolf oder Wolfskopf erinnert an den vor dem westlichen Thore Gladsheims aufgehängten Wolf und Aar; Grimnismâl 10.

War der gehörnte Kopf an der porta Raudusculana wirklich der eines Menschen oder hat ihn spätere durch lange Zeit hervorgebrachte Unkenntlichkeit nur für einem solchen ansehen lassen und die ihn betreffende ätiologische Sage hervorgebracht?

köpfe der Häusergiebel statt der ursprünglichen Bedeutung vielleicht ein anderer Glaube geknüpft haben, der anfänglich sich an die sogenannten Neidstangen heftete; s. Simrock DM, 4, 356; Schwartz, Poetische Naturanschauungen. Berl. 1864 1, 134 f.; Nork in Scheible's Kloster 9, 98 ff. Das bisher Angeführte dürfte auch auf den römischen October equus einiges Licht werfen; denn auch hierbei ist von einem an Gebäude genagelten Rosshaupte die Rede. Den Ursprung dieses Gebrauches erkläre ich mir so, dass bei der gleichzeitigen Erbauung der Aedis Vestae und des mamilischen Thurmes die Bewohner der palatinischen und collinischen Stadt ein gemeinschaftliches Pferdeopfer darbrachten und den Siegern in den darauf angestellten Spielen das Rosshaupt zur Annagelung überlassen wurde, was sich dann zur Erinnerung als alljährliche Cultushandlung wiederholte. In jener Zeit vergrub man also muthmasslich keine Menschen noch auch Thiere mehr in die Grundmauern neuer Gebäude, wie es z. B. noch der Fall war als man die oben besprochenen Argei erbaute. Noch will ich als hierhergehörig die Notiz des Serv. Aen. 2, 15 erwähnen: »Porta quam eis Antenor aperuit, equum habuisse pictum memoratur «<, wozu vgl. Dares c. 40: »portam . . . ubi extrinsecus caput equi sculptum est «< (Anders erklärt den Oct. Equus. Mannh. B.- u. Feldk. 2, 315 f.).

Wir haben bisher statt der in Rede stehenden Menschenopfer häufig Thieropfer eintreten sehen; aber auch andere Substitutionen finden sich; dazu zähle ich jene siamesischen Luk nimit oder runden Marksteine, in Betreff deren Alabaster, The Wheel of the Law p. 272 n. mittheilt, dass rings um den bort oder heiligsten Theil der buddhistischen Tempel in Siam bei der ersten Weihung des Bodens deren acht, mit Weihwasser besprengt und einer nach jeder Weltgegend zu, nahe der Mauer vergraben, darüber aber die eigentlichen Bei sema oder Grenzsteine errichtet würden. Jene Luk nimit ersetzen offenbar früher lebendig vergrabene Menschenopfer, wie sie noch jetzt in jenem Lande sich zuweilen finden sollen (s. oben S. 286 f.). Hierher gehört auch die Sage, wonach Neapel auf ein Ei gestellt oder gegründet sein soll; s. Gervas. S. 106; German. 4, 263. Der ursprüngliche, weiterhin ganz vergessene Sinn derselben kann kein anderer sein, als dass man bei Gründung der Stadt ein Ei in die Grundmauern oder den mundus legte, indem es ganz natürlich war, dass bei Gründung von Bauwerken statt der frühern Menschen- und Thieropfer später stellvertretend auch Eier verwandt wurden. So berichtet Rochholz, Glaube und Brauch 2, 168 f.: >> Noch vor kurzem wurde in den Dörfern des Frickthals (im Aargau) am Ostertage, nachdem das Weihwasser für das neue

Kirchenjahr frisch eingesegnet war, durch den Sigrist die Schwelle der Häuser mit diesem sogenannten Ostertauf bespritzt, wofür der Kirchendiener von jeder Haushaltung einen Laib Brot und zwei Eier zu erhalten hatte; jetzt geschieht dies nur noch privatim. Diese dem Sigrist gezinsten Ostereier sind an die Stelle jener Ostereier getreten, die man ursprünglich in den Neubau selbst vergrub, um dessen Dauer dadurch zu sichern. Noch kommt es vor, dass man in ein vom Strom bedrohtes Ufer Eier vergräbt. Als man ein Loch in das Gemäuer der Kirchspielskirche zu Iserlohn brach, fand sich ein eingemauertes Ei; beim Abbrechen eines Waldhauses zu Altenhagen fanden sich im Fundament des Schornsteins Eierschalen. Wöste in Wolfs Ztschr. f. Myth. 3, 51.« Aus dem hier Angeführten erhellt also wie die Sage von Neapels Gründung auf ein Ei entstanden ist oder vielmehr wie das in dem Castel dell'Uovo aufgehängte Ei Anlass gegeben hat, dass ein uralter Gebrauch in Form einer Sage in Neapel wieder aufgelebt oder auch dorthin von anderswoher übertragen worden ist; dann aber auch, wie die scheinbar unsinnige Sage gleich mancher andern auf einem Grunde von Wahrheit beruht.

Am Schluss der mannigfachen Wandelungen des ursprünglichen Menschenopfers bei Bauwerken aller Art angelangt, will ich noch hinzufügen, dass die noch jetzt in den Grundstein gelegten Münzen ursprünglich eine ähnliche Stellvertretung jenes Opfers gebildet zu haben scheinen; vgl. Wuttke § 440.

Eine alte Todesstrafe.

(Orient und Occident II, 269.)

Unter den mannigfachen Todesstrafen, welche Grimm RA. 682 ff. als ehedem unter den germanischen aber auch unter andern Völkern vorhanden aufführt, begegnet man mehren, welche sich historisch nicht nachweisen lassen und nur in sagenhafter Gestalt auftreten. Dies will jedoch keineswegs sagen, dass man sie nicht einst wirklich in Anwendung brachte (vgl. Grimm 739 f.); vielmehr gehören sie zu jenen Nachhallen einer Urzeit, deren Beschaffenheit und Verhältnisse, weil unsern jetzigen Vorstellungen so durchaus abweichend, ja ihnen oft diametral entgegengesetzt, uns deshalb auch unglaublich erscheinen, und zwar um so mehr, weil sie eben nur in der Sagenwelt sich vernehmen lassen und uns nicht in der Form eigentlich geschichtlicher

Aufzeichnung überliefert sind. Hier bietet sich nun freilich zunächst die Frage dar: was ist Sage und was Geschichte? oder vielmehr wie weit reicht das Gebiet jeder derselben? eine Frage, deren Lösung schon zuweilen versucht worden ist, jedoch noch nie auf eingehende, umfassende Weise, namentlich was den Punkt betrifft, inwieweit die Sage als Hilfsmittel der Geschichte verwandt werden darf. Meine Ueberzeugung geht jedenfalls dahin, dass die Sage gewöhnlich zwar nicht als verlässliche Quelle zur Feststellung historischer Thatsachen im engern Sinne zu betrachten ist, dahingegen der Culturgeschichte eine reiche Fundgrube darbietet; in welcher Meinung ich übrigens der Zustimmung derer sicher bin, welche das ganze Gebiet der Sage in seinen so vielfachen Formen der Ueberlieferung näher durchforscht haben. Nur darf, und ich wiederhole dies mit besonderm Nachdruck, eigentliche Geschichte d. h. die Erzälung wirklicher Vorfälle, nicht mit der Culturgeschichte d. h. der Darstellung sowol der geistigen (also auch der religiösen) wie der materiellen Volksentwickelung verwechselt oder vermengt werden; so z. B. enthält, um einen in der Letztzeit oft besprochenen Gegenstand zu berühren, die altrömische Geschichte, der hier ausgesprochenen Ansicht nach, zwar durchaus keine Thatsachen, welche je als historisch festgestellt betrachtet werden können; nichts desto weniger wäre es ganz und gar unzulässig, wie dies doch geschehen, die Durchforschung derselben als unerspriesslich und überflüssig zu verwerfen, da im Gegentheil die Culturgeschichte Roms fast nur durch das erklärt und verstanden werden kann, was seine Sagengeschichte berichtet und die Römer selbst als ihre alte Geschichte betrachteten. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es also von grösster Wichtigkeit, die Natur und Verlässlichkeit der Sage im allgemeinen einer erschöpfenden Prüfung zu unterwerfen, und einen Beitrag hierzu soll die vorliegende Abhandlung bieten, deren Zweck es ist zu zeigen, dass eine bisher als » bloss mythisch betrachtete Lebensstrafe durch die mehrfachen und übereinstimmenden Angaben weit von einander durch Zeit und Raum getrennter Sagen als in uralten Zeiten wirklich vorhanden angesehen werden muss. Das fast unglaubliche ihrer Grausamkeit darf hiervon nicht abhalten; unglaublich grausam waren auch andere Todesstrafen, die gleichwol historisch nachweisbar sind (Grimm 682 ff.); so das Todttreten durch Pferde, wovon Grimm 693 nur ein einziges Beispiel (das der Svanhild) anführt, das aber auch noch sonst vorkommt; so in der Herrauðs- und Bosasaga c. 5 (Fornaldars. 3, 205), wo es in einer Verwünschung heisst: » hestar troði þig «, ebenso in einem dänischen Volksliede:

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