Freiheit und InstitutionenMohr Siebeck, 2002 - 536 páginas English summary: Basing his work on valid German law and taking a consistently jurisprudential stance, Christian Starck deals with the subject of freedom and institutions from the point of view of comparative law and of history. In doing so, he has created a follow-up to his book Constitutionalism and Democracy, which was published seven years ago. The subjects mentioned here include the idea of man and legal institutions, freedom and organization, the function of legal institutions and a free system of communication. German description: Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schliesst so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in uberkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Auspragung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch fur die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsburger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschutzt werden muss. |
Índice
Einführung | 1 |
Zur Notwendigkeit einer Wertbegründung des Rechts 1989 | 9 |
Das Christentum und die Kirchen in ihrer Bedeutung für | 29 |
Erbsündenlehre und Gewaltenteilung | 37 |
E Gebot der Nächstenliebe und sozialer Auftrag | 43 |
G Die Kirchen als gesellschaftliche Kraft in | 49 |
Ius utrumque im Wandel der Zeiten 1999 | 53 |
Einheit von weltlicher | 57 |
Der erlaubte und ausgeübte freie Beruf als vermögensrechtliche | 211 |
Die Wahrnehmung von Kammeraufgaben durch | 220 |
Vereinszweck und Unternehmensgegenstände gemessen | 226 |
F Erfüllung von Kammeraufgaben durch privatrechtliche | 231 |
Satzungsautonomie und Grundrechte 1967 | 237 |
Einzelne Autonomieträger und die Grundrechte | 247 |
Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichheit | 263 |
Besondere verfassungsrechtliche Differenzierungen | 269 |
E Nationale und territoriale Staatskirchentümer | 63 |
H Ius utrumque im System des religiös neutralen | 69 |
Die Flexibilität rechtlicher Institutionen 1995 | 73 |
B Der Institutionenbegriff als Band zwischen Jurisprudenz | 75 |
Flexibilität rechtlicher Institutionen in der Zeitdimension | 81 |
Die künstliche Befruchtung beim Menschen 1986 | 87 |
Die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe | 90 |
Verfassungsrechtliche Beurteilung der im Zusammenhang | 98 |
Die Befruchtung außerhalb des weiblichen Körpers | 105 |
Fazit | 112 |
E Regelungsbedarf und Regelungskompetenzen | 123 |
Wider die Verdinglichung menschlicher Embryonen 2001 | 131 |
Freiheit und Organisation 1976 | 143 |
Über Selbstverwaltung | 150 |
Staatliche Organisation und staatliche Finanzierung | 158 |
B Organisation | 165 |
Pressefreiheit | 171 |
Wissenschaftsfreiheit | 177 |
Finanzierung | 194 |
Freie Berufe und der Schutzbereich des Artikel 14 | 205 |
Das BadeckUrteil des Europäischen Gerichtshofs | 278 |
Wahlen im demokratischen Verfassungsstaat 19972000 | 285 |
Reform des Wahlrechts | 295 |
Grundrechte Rechtsstaat und Demokratieprinzip | 299 |
Nationaler Grundkonsens und Verfassungsgerichte 2000 | 319 |
Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichte 1996 | 333 |
B Die Abgrenzungsformeln in ihrer Anwendung | 337 |
Neubesinnung und Lösung praktischer Fragen | 347 |
Überlegungen zum verfassungsrechtlichen | 357 |
Der überkommene Steuerbegriff | 362 |
Freiheitlicher Staat und staatliche Schulhoheit 1975 | 376 |
Meinungs und Wissenschaftsfreiheit 1987 | 405 |
F Die Schranken der Meinungsfreiheit | 413 |
Herkunft und Entwicklung der Klausel | 419 |
Informationsfreiheit und Nachrichtensperre 1978 | 445 |
Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks 1980 | 464 |
Grund und Individualrechte als Mittel institutionellen | 477 |
Grundversorgung und Programmauftrag | 495 |
517 | |
Términos y frases comunes
ABDA allgemeinen Apotheker Apothekerkammern Arzt Aufgaben Aufl Ausdruck außerhalb des weiblichen Autonomie Berufe beschränkt besonders bestehen bestimmte Bundesverfassungsgericht BVerfGE chen Christian Starck darf demokratischen deutschen Einfluß einzelnen Eizellen Eltern Elternrecht Embryonen Entscheidung entsprechende erst Europäischen Europäischen Union Flexibilität folgenden Frau Freiheit freilich Garantie Gentherapie Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzesvorbehalt Gesetzgeber gewährleistet Grenzen Grund Grundgesetz Grundlage Grundrechte Grundsatz Grundversorgung heißt heterologe Hrsg In-vitro-Fertilisation insbesondere insoweit institutionelle Institutionen Kammern kanonische Recht Kind kirchlichen könnte künstlichen Befruchtung läßt lichen Mangoldt/Klein/Starck Maßstab Menschen Menschenwürde menschliches Leben Möglichkeit muß öffentlich-rechtlichen öffentlichen Rechts Organisation Organisationsrecht Personalkörperschaften Persönlichkeit politischen Presse Pressefreiheit privaten Rahmen Rdnr rechtliche Rechtsordnung Rechtsprechung Rechtsstaat Regelung Rundfunk Rundfunkanstalten Rundfunkfreiheit Samen Samenspender Samenübertragung Satz 2 GG schen Schließlich Schranken Schule Schutz Selbstverwaltung siehe soll sozialen Staat und Kirche staatlichen Starck Anm subjektive subjektive Rechte Tätigkeit Verbot Verfassung Verfassungsgericht verfassungsrechtlichen Verfassungsstaat Verstoß weiblichen Körpers weiter weltlichen wirtschaftliche Wissenschaft Zwecke