Freiheit und Institutionen

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Mohr Siebeck, 2002 - 536 páginas
English summary: Basing his work on valid German law and taking a consistently jurisprudential stance, Christian Starck deals with the subject of freedom and institutions from the point of view of comparative law and of history. In doing so, he has created a follow-up to his book Constitutionalism and Democracy, which was published seven years ago. The subjects mentioned here include the idea of man and legal institutions, freedom and organization, the function of legal institutions and a free system of communication. German description: Christian Starck behandelt das Thema Freiheit und Institutionen auf der Basis des deutschen Rechts, aber auch rechtsvergleichend und historisch aus einer einheitlichen rechtsphilosophischen Perspektive und schliesst so an den vor sieben Jahren erschienenen Band Der demokratische Verfassungsstaat an. Das Recht ist von Wertungen bestimmt, die historisch tief in unserer Kultur verankert und in uberkommenen Institutionen verfestigt sind. Das Zusammenleben der Menschen verlangt um der Freiheit willen Organisation nicht nur im Sinne der Gewaltenteilung zwischen den obersten Staatsorganen, sondern auch in einer Vielzahl von Institutionen der Selbstverwaltung und des privaten Verbandsrechts. Staatliche Institutionen als besondere Erscheinungsformen rechtlicher Institutionen sind an den Staatszielen und Grundnormen der Verfassung orientiert. So stellen freie Wahlen die wichtigste Auspragung des Demokratieprinzips dar. Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verwirklichen das Rechtsstaatsprinzip. Die staatliche Schule ist neben den Eltern eine unverzichtbare Erziehungs- und Bildungsinstitution, und zwar auch fur die Erhaltung des freiheitlichen Staates, der auf verantwortlich handelnde Staatsburger angewiesen ist. Die Kommunikationsordnung beruht auf dem Prinzip der Freiheit, die gegen Vermachtung der Massenkommunikationsmittel geschutzt werden muss.
 

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Índice

Einführung
1
Zur Notwendigkeit einer Wertbegründung des Rechts 1989
9
Das Christentum und die Kirchen in ihrer Bedeutung für
29
Erbsündenlehre und Gewaltenteilung
37
E Gebot der Nächstenliebe und sozialer Auftrag
43
G Die Kirchen als gesellschaftliche Kraft in
49
Ius utrumque im Wandel der Zeiten 1999
53
Einheit von weltlicher
57
Der erlaubte und ausgeübte freie Beruf als vermögensrechtliche
211
Die Wahrnehmung von Kammeraufgaben durch
220
Vereinszweck und Unternehmensgegenstände gemessen
226
F Erfüllung von Kammeraufgaben durch privatrechtliche
231
Satzungsautonomie und Grundrechte 1967
237
Einzelne Autonomieträger und die Grundrechte
247
Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichheit
263
Besondere verfassungsrechtliche Differenzierungen
269

E Nationale und territoriale Staatskirchentümer
63
H Ius utrumque im System des religiös neutralen
69
Die Flexibilität rechtlicher Institutionen 1995
73
B Der Institutionenbegriff als Band zwischen Jurisprudenz
75
Flexibilität rechtlicher Institutionen in der Zeitdimension
81
Die künstliche Befruchtung beim Menschen 1986
87
Die einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstäbe
90
Verfassungsrechtliche Beurteilung der im Zusammenhang
98
Die Befruchtung außerhalb des weiblichen Körpers
105
Fazit
112
E Regelungsbedarf und Regelungskompetenzen
123
Wider die Verdinglichung menschlicher Embryonen 2001
131
Freiheit und Organisation 1976
143
Über Selbstverwaltung
150
Staatliche Organisation und staatliche Finanzierung
158
B Organisation
165
Pressefreiheit
171
Wissenschaftsfreiheit
177
Finanzierung
194
Freie Berufe und der Schutzbereich des Artikel 14
205
Das BadeckUrteil des Europäischen Gerichtshofs
278
Wahlen im demokratischen Verfassungsstaat 19972000
285
Reform des Wahlrechts
295
Grundrechte Rechtsstaat und Demokratieprinzip
299
Nationaler Grundkonsens und Verfassungsgerichte 2000
319
Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichte 1996
333
B Die Abgrenzungsformeln in ihrer Anwendung
337
Neubesinnung und Lösung praktischer Fragen
347
Überlegungen zum verfassungsrechtlichen
357
Der überkommene Steuerbegriff
362
Freiheitlicher Staat und staatliche Schulhoheit 1975
376
Meinungs und Wissenschaftsfreiheit 1987
405
F Die Schranken der Meinungsfreiheit
413
Herkunft und Entwicklung der Klausel
419
Informationsfreiheit und Nachrichtensperre 1978
445
Zur notwendigen Neuordnung des Rundfunks 1980
464
Grund und Individualrechte als Mittel institutionellen
477
Grundversorgung und Programmauftrag
495
Register
517
Página de créditos

Términos y frases comunes

ABDA allgemeinen Apotheker Apothekerkammern Arzt Aufgaben Aufl Ausdruck außerhalb des weiblichen Autonomie Berufe beschränkt besonders bestehen bestimmte Bundesverfassungsgericht BVerfGE chen Christian Starck darf demokratischen deutschen Einfluß einzelnen Eizellen Eltern Elternrecht Embryonen Entscheidung entsprechende erst Europäischen Europäischen Union Flexibilität folgenden Frau Freiheit freilich Garantie Gentherapie Gericht Gesellschaft Gesetz Gesetzesvorbehalt Gesetzgeber gewährleistet Grenzen Grund Grundgesetz Grundlage Grundrechte Grundsatz Grundversorgung heißt heterologe Hrsg In-vitro-Fertilisation insbesondere insoweit institutionelle Institutionen Kammern kanonische Recht Kind kirchlichen könnte künstlichen Befruchtung läßt lichen Mangoldt/Klein/Starck Maßstab Menschen Menschenwürde menschliches Leben Möglichkeit muß öffentlich-rechtlichen öffentlichen Rechts Organisation Organisationsrecht Personalkörperschaften Persönlichkeit politischen Presse Pressefreiheit privaten Rahmen Rdnr rechtliche Rechtsordnung Rechtsprechung Rechtsstaat Regelung Rundfunk Rundfunkanstalten Rundfunkfreiheit Samen Samenspender Samenübertragung Satz 2 GG schen Schließlich Schranken Schule Schutz Selbstverwaltung siehe soll sozialen Staat und Kirche staatlichen Starck Anm subjektive subjektive Rechte Tätigkeit Verbot Verfassung Verfassungsgericht verfassungsrechtlichen Verfassungsstaat Verstoß weiblichen Körpers weiter weltlichen wirtschaftliche Wissenschaft Zwecke

Sobre el autor (2002)

Christian Starck, ist em. o. Professor fur Offentliches Recht an der Universitat Gottingen und war 2008-12 Prasident der Akademie der Wissenschaften zu Gottingen.

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