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gereiset, und spricht man, daß fie ehestens zu Dero schwangeren Gemahlin retourniren, und legtere in alten Landsberg oder Cöpenick dero Nieder kunfft halten werden.

Von den Nordischen
Kronen.

Er Krieg in diefen Quartieren, so wider Schweden geführet wird, geschiehet noch immer auf eine Geheimniß-volle Weise, und man fan die wahren Absichten der drey vereinigten Potentaten nicht allerdings penetriren. Die Dähnen find auf Begehren des Königes Augusti aus den Holsteinischen Quartieren aufgebrochen, und marschiren recta auf die Schweden loß, um Ihnen eine Bataille zu liefern, woferne fie Stand halten. Inzwischen leiden die armen Meckel. burger hierbey am allermeisten, und werden von allen Theilen ausgefressen: worüber sie sich, so wohl bey denen Generalen als auch beym Retchs Convent zu Regenspurg, vergeblich beschweret. Jedoch hat die Stade Schwerin das Glücke, Daß der Schwedische General Graf Steinbod, the zum Besten, folgendes Patent ausgehen laffen.

Ihrer Königl. Majest. zu Schweden Rath, wie auch verordneter General en Chef und Ober- Commandeur über derv in Deutschland stehende Armée, Graf Magnus Steinbock. Thue hiermit fund und zu wissen, daß ich Ihrer Hochfürstl. Durchl. des re gierenden Herrn Herzogs zu Mecklenburg Schwe rin, in dem Mecklenburgischen belegenes Ambt Echwe,

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Schwerin mit allen Pertinentien in Jhro Königl. Majestät meines allergnädigsten besondern Schuß, Schirm und so genannten Salva Guardie auf und angenommen habe. Es ergehet demnach hiermit, Nahmens höchst gedachter Jhrer Königl. Majestät an alle und jede, unter meinem Commando stehende, hohe und niedrige Officierer, Militair- und Civil- Bes diente, nebst der gesamten Soldatesque zu Pferde und zu Fuß mein ernstlicher Befehl, daß sie Eingangs er. wehntes Amt von allen Ausgaben frey,mit allen Zugehörigen, es sey an Leuten, Viehe, Gebäuden, Haab und Güthern, sie mögen Nahmen haben wie fie wollen, im geringsten nicht beleidigen, sondern diese meine Salva Guardie und deren glaubhaffte Abschrifften allerdings respectiren, auch deren Einhaberer daben ruhig, ungekräncket und unbeschädis get verbleiben lassen, nicht weniger dieselbe wieder allen Schaden und Gewalt, fo ihnen wider Bermu then hierüber zugefüget werden möchte handhaben, und schüßen, bey Vermeidung unausbleiblicher Ahndung, und der in Jhro Königlichen Kriegs- Articula wider die Verbrecher dictirten Leib und Le bens Straffe; wornach ein jeder, dem es angehet, sich zu achten, und für Schaden zu hüten haben wird. Gegeben im Haupt- Quartier zu Schwaen, den 24. Nov. 1712.

M. v. Steinbock.
J. Sandberg.

Den 25ften Novembr. sind Ihre Maieft. König Augustus mit dem Pringen von Weissen fels, Herrn General Flemming, auch andern hohen Generalen und Obersten, item der Hr. Ge neral Mengikoff, nebst denen Generalen Pflug und Buch zu Guftrau angekommen. Zu glets cher Zeit kam auch mit Königl. Paßporten allhier der Herr General Steinbock an und speiseten 138. Theil. น

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zusammen des Mittags in Müllers Hause am Marckt. Nachdem abgespeiset war,gieng der König Augustus von dår über den Marcktin sein Logier, und wurde von allen Generalen undOberften dahin begleitet. Der HerrGeneralSteinbock reisete des Abends um 9. Uhr mit Fackeln wieder hinaus nach Schwaen in sein Haupt Quartier, der König Augustus aber blieb biß den andern Morgen in der Stadt, da er denn nebst dem Hrn. General Flemming auch abreisete. Der König hat nachdem zu Watmanshagen 2. Meilen von hier, bey dem Herrn Geheinibden Rath von Viereck fich einlogiret, und der Herr General Flemming eine Viertel Meil davon zu Rohden bey dem Herrn von Plessen. Der Hr. General Mentikoff, aber ist wieder nach der Rußischen. Armee gegangen. Mittlerzeit haben die Gene rals, mit Vorbewust und Genchmhaltung des Königes, ein Armistitium oder Waffen, Stillstand auf 15. Tage in dem Mecklenburgischen ge troffen, und besteher solches in folgenden Artis feln:

(1.) Obman gleich nicht wegen eines würcklichen Stillstandes der Waffen zwischen denen Nordischen Alliirten, und der Schwedischen Armee übereinkoms men ist, so hat man doch von beyden Seiten verfpro chen, daß nach beyderseits gegebenen Parole, beyders seits Urmeen, sich aller Hoftilitäten enthalten sollen, und solches währender Zeit von 15.Tagen, zu rechnen vom 1. Decemb. 1712. biß selbigen Months incluclufive, und währende solche 15. Tage wird man sich an Seiten der Nordischen Alliirten erflåren, ob man einen Stillestand der Waffen auf 3. Monath zu tref. fen gefonnen.

(2.) Man

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(2.) Man hat indeffen die Repartition gemacht, welche Districte eine jede Armee, währender Zeit der 15. Tage occupiren foll.

(3.) Die von beyderseits Armeen ausgeschickte Partheyen, grosse oder kleine, follen mit Pässen von ihren Generalen versehen seyn, und also frey durchge hen, und auf keinerley Weise aufgehalten werden.

(4.) Die Merodeurs ober andre Partheyen, so nicht mit Pässen versehen sind, kan man attaquiren, ohne. daß solches dieser Convention zuwider sey.

(5.) Die Posten und Handlung sollen frey seyn, auch sollen beyderseits Pässe respectire werden, so daß diejenige, welche von den Nordischen Påffe haben, burch die Schwedische Armee,und welche Schwedische Påffe haben, durch die Nordische Alliirte Armee frey und sicher durchreisen können, und solches währender 15. Tage.

(6.) Mann diefer Convention in etwas zugegen gehandelt würde, so soll der solches gethan, der andern Parthen Satisfaction geben, wie solches von zwey Ger neralen, einem Schwedischen, und einem von ten Nogpischen Alliirten, in der Güte wird entscheidet

werden.

(7.) Gegenwärtige Convention foll ohnnachläßig ben beyderseits Armeen notificiret werden, auf daß gemeldete Armeen sich darnach zu richten wissen.

(8.) Es sollen Copeyen gegenwärtiger Conven tion von beyden Seiten ausgewechselt werden. Ge geben zu Lupzom aufder Nebel vom 30. Nov. 1712.

Mit forhanem Armiftitio find Se. Czaar, Majeft. nicht allerdings zufrieden, sondern wünschen vielmehr, daß die Dänen bey Zeiten heraus kommen, sich mit den Russen conjungiren, und also gemeinschafftlich den Feind angreiffen möchten. Weil auch den 15. Dec. dieser Stillstand zu Ende gelauffen, und man von keiner Prolon-` gation gehöret, sondern vielmehr vernommen/ 112

daß

daß sich die Schweden in etwas zurúɗe gezo. gen, nachgehends aber den 20. Decemb. denen Dånen unvermuthet unter die Augen getreten, und eine auf beyden Seiten sehr blutige Schlacht gelieffere, bißhero aber die Nachrichten noch sehr unterschieden gewesen;als wollen wir davon ausführlicher in der nechst folgenden Fama handeln, und darbey einige curiöfe bey uns einlauffende Memoiren communiciren. Inzwischen sind Ihro Majest, der König Augustus, ohne nach Dreßden gekommen zu seyn, von der Armee hinweg, und nach Polen abgereiset, um dem mit Ende dieses Jahres zuhaltenden Reichs. Tage gegen. wärtig zu præfidiren.

In Polen sicher es noch wüste und wunderlich aus, und wollen sich die Köpffe der Magnaten noch nicht unter einen Hut bringen lassen. Allein es ist dieses der Polen angebohrne Gewohnheit, daß sie mit ihren Königen gerne difputiren, und Darben werden fie bleiben, biß an der Welt Ende. Die Ribinskianer, welche den Danzigern Tort gethan, find gewafneter Hand abgetrieben, und ihnen mehr Schläge als Contribution gegeben

worden.

Im Monat September haben sich in etlichen Polnischen Provinzien eine abscheuliche Menge Heuschrecken eingefunden, welche Laub und Graß gänglich abgefressen, und sich nachgehends gegen Schlesien und Mähren gezogen, sind aber unter wegens meistentheils crepiret. Man hat, wie ein wahnsinniger Correfpondent berichtet, als

was

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